Für eine bequem zu begehende Treppe wird die doppelte Stufenhöhe mit der einfachen Stufenbreite addiert. Das Ergebnis bei der Schrittmaßregel sollte im Bereich zwischen 63- 67 cm sein. Ausschlaggeben für die Schrittmaßregel ist immer das durchschnittliche Schrittmaß eines Menschen mit 63 cm.
Das berechnete Ergebnis er Schrittmaßregel kann auf Treppen mit einem Steigungsverhältnis von 30° – 37° angewendet werden. Ist die Treppe steiler, werden die Treppenstufen schmäler, während bei einer flacheren Treppen, die Treppenstufen breiter werden.
Schrittmaßregel:
Steigungshöhe*2 + Stufenbreite = 63- 67 cm
Formel umgestellt:
Steigungshöhe = (63 – Stufenbreite) / 2
Stufenbreite = 63 – Steigungshöhe*2
Dieser Beitrag hat 4 Kommentare
Hallo nichts für Ungut, da hat sich ein Schreibfehler ein geschlichen. Unfallverhütung: Abstand Geländerstab falsch 120 cm Richtig 12 cm. Mfg. hpl.
Ahhh, vielen Dank für die Korrektur, 120 cm wäre doch etwas zu viel des guten.
Hallo Herr Lehmann,
Sie weisen auf einen inhaltlichen Fehler hin und machten gleichzeitig einen Rchtschreiblichen.
‚Eingeschlichen‘ wird zusammen geschrieben.
Schöne Grüße vom
‚Aufmerksamen Leser‘
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Gut zu wissen, das der Abstand der einzelnen senkrechten Geländerstäbe 12 cm nicht überschreiten sollte, damit ein Kleinkind nicht durch das Geländer fallen kann. Interessant, das man dabei argumentiert, dass der restliche Körper durch Übergewicht auch durch das Geländer passt, wenn der Kopf einmal durchgesteckt ist. Wir bauen gerade unser Haus und sind nun bei dem Thema „Treppe“ angekommen. Aus diesem Grund suchen wir eine kompetente Tischlerei in Giesen in der Nähe von Hildesheim, um Treppen bauen zu lassen.